Donnerstag, 24. Mai 2012

Neues Tierschutzgesetz ist unzureichend

Das neue Tierschutzgesetz, welches das Bundekabinett laut Regierungskreisen beschlossen hat, bringt keine strengeren Auflagen für die Massentierhaltung insgesamt. Die lediglich kosmetischen Verbesserungen betreffen nur ein paar Tierarten. Peta bezeichnet das Gesetzesvorhaben als "Lachnummer"

Die Gesetzesnovelle von Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) soll im Herbst dieses Jahres in Kraft treten. Dann sollen für Forschung, Züchtung und Zirkusse strengere Vorschriften gelten. So soll es künftig nicht mehr erlaubt sein, Pferde mit einem Brandeisen zu markieren, Tierversuche mit Menschenaffen sollen weitgehend untersagt werden und Ferkel ab 2017 nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden.

Die Pläne der Bundesregierung sind damit völlig unzureichend und bleiben weit hinter den erforderlichen Maßnahemn und der gesellschaftlichen Entwicklung zurück. Die Grüne Bundestagsfraktion fordert unter anderem, dass Ferkel ab sofort nur noch mit Betäubung kastriert werden müssten und dass Tiertransporte nicht länger als vier Stunden dauern dürften.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, sind auch für Zirkustiere Beschränkungen geplant: "Nach Kritik an den Haltungsbedingungen von Zirkustieren sieht der Gesetzentwurf eine Ermächtigung vor, dass bestimmte Wildtierarten in der Manege per Verordnung verboten werden können, wenn bisherige Maßnahmen nicht reichen. Der Bundesrat hatte ein Verbot etwa für Bären und Elefanten gefordert, da Tierschutzprobleme bei häufigen Transporten nicht zu vermeiden seien." Die Tierrechtsorganisation Peta kritisiert diesen unkonsequenten Vorstoß und unterstreicht ihre Forderung, alle Wildtiere in Zirkusbetrieben zu verbieten: "Alles andere als ein komplettes Verbot wäre eine beschämende Lachnummer, die Peta nicht akzeptieren wird", so Peta-Wildtierexperte Peter Höffken.

Völlig ad absurdum wird das Gesetz mit der geplanten Regelung geführt, den freien Auslauf von Hauskatzen per Verordnung zu verbieten. Tiere per Gesetz einsperren zu lassen, kann beim besten Willen nicht im Sinne eines artgerechten Tierschutzes sein. 

Ein Tierschutzgesetz, das diesen Namen auch verdient, müsste ohnehin auf einem völlig anderen Fundament stehen: Nicht das kastrieren von Schweinen ohne Betäubung verbieten, sondern das Kastrieren von Schweinen überhaupt verbieten. Nicht die Zeiten von Tiertransporten verkürzen, sondern Tiertransporte grundsätzlich untersagen. Nicht die Bedingungen von Schlachttieren minimal verbessern, sondern das Halten von Schlachttieren prinzipiell verbieten. Erst ein Gesetz, welches das Töten, Quälen und Essen von Tieren vollständig verbietet, hat den Namen eines Tierschutzgesetzes verdient. Das erfordert allerdings letzlich einen Paradigmenwechsel - weg von schützenwerten Objekten, hin zu Subjekten, die ein Recht auf ein unversehrtes Leben in Freiheit haben. Ein Gesetz unter diesen Bedingungen würde nicht beim bloßen Schutz stehen bleiben sondern die Rechte der Tiere betonen.

So allerdings bleibt das "Tierschutzgesetz" nichts weiter als ein billiges Feigenblatt der Bundesregierung.



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